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Der Verein |
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Satzung des Vereins für das Spielzeugmuseum Görlitz e.V. |
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1. Der Verein führt den Namen "Verein für das Spielzeugmuseum Görlitz e.V.". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist Görlitz. 2. Der Verein hat den Zweck, die Vielfalt der kulturellen Angebote in der Neißestadt Görlitz zu fördern. Insofern macht der Verein sich zur Aufgabe, das museale Sammeln und wissenschaftliche Erforschen von erzgebirgischer Volkskunst zu unterstützen. Dies kann durch Editionen, Vorträge, Führungen, Beratungen und ständige Ausstellungen mit Leihgaben - einschließlich der Pflege und Unterhaltung derselben - geschehen. 3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 6. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung, die durch die schriftliche Zustimmung des Vorstandes wirksam wird. Gegen eine Ablehnung des Beitritts kann die Mitgliederversammlung angerufen werden, die auf ihrer nächsten öffentlichen Sitzung mit einfacher Mehrheit endgültig entscheidet. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod eines Mitgliedes, durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand (zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist) oder durch Ausschluss. Letzteres ist nur möglich, wenn ein Mitglied durch Handlungen oder Äußerungen gröblich gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Dieser Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Gegen den Beschluss kann die Mitgliederversammlung angerufen werden, die auf ihrer nächsten ordentlichen Sitzung mit einfacher Mehrheit entscheidet. 7. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederver-sammlung. 8. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, wird durch den 1. Vorsitzenden und 2.Vorsitzenden nach außen vertreten, wobei jeder auch einzeln im Sinne des Vereins handeln kann. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Er bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt, scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied. 9. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladefrist von zwei Wochen schriftlich einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitgliederversammlung hat besonders folgende Aufgaben: - Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung - Entgegennahme des Jahresberichtes - Wahl des Vorstandes - Beschlüsse zur Satzung und Vereinsauflösung. Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn es von mindestens einem Zehntel der Mitglieder beantragt wird. Jede ordnungsgemäß anberaumte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Satzungsänderungen sowie der Beschluss zur Vereinsauflösung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit, bei anderen Beschlüssen genügt die einfache Mehrheit. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. 10. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich fällig. Sie betragen für Erwachsene 2,50 Euro monatlich, für Kinder und Jugendliche 1 Euro monatlich, jährlich also 30 bzw. 12 Euro. 11. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Görlitz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Vor Mittelverwendung ist die Einwilligung des zuständigen Finanzamtes einzuholen. Görlitz, 03.06.2000 |
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Kontonummer: 47066 Bank: Niederschlesische Sparkasse BLZ: 850 50 100
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